Fördermöglichkeiten für Sonnenschutz

Sonnenschutz clever finanzieren

Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores oder Markisen bieten mehr als nur Schatten: Sie sorgen für ein angenehmes Raumklima, senken den Energieverbrauch und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Genau deshalb unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen mit diversen Förderprogrammen und Steuererleichterungen.

Von Zuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen – wir helfen Ihnen bei der Wahl und beantragen gemeinsam mit Ihnen die Förderung! So können Sie sowohl Ihren Wohnkomfort steigern als auch von finanziellen Vorteilen profitieren.

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Produkte, die gefördert werden

Raffstore

Rollladen

Fenster-Markisen

Wintergarten-Markisen

Fördermöglichkeiten für Sonnenschutz - Alles auf einem Blick

  1. BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
    Die BEG fördert energieeffiziente Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.

    Förderfähig sind unter anderem:
    • Rollläden, Raffstore und Fenster-Markisen mit optimierter Tageslichtsteuerung
    • Wintergarten-Markisen bei beheizten Räumen 
    • Steuerungssysteme zur automatisierten Beschattung 

    Wichtige Voraussetzungen sind, dass der Sonnenschutz die Anforderungen der DIN 4108-2 für den sommerlichen Wärmeschutz erfüllt. Des Weiteren muss die Montage an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung erfolgen und darüber hinaus ist ein Energieberater zwingend erforderlich


  2. Steuerermäßigung nach §35c EStG
    Mit der Steuerermäßigung nach §35c EStG können Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum bis zu 20 % der Kosten für förderfähige Maßnahmen von der Einkommenssteuer abziehen - das entspricht bis zu 40.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren.

    Steuerlich absetzbar sind folgende Maßnahmen:
    • Außenliegende Sonnenschutzsysteme, die zur Energieeinsparung beitragen (z.B. Rollläden, Raffstore, Fenster-Markisen)
    • Wintergarten-Markisen, wenn sie für einen beheizten Wintergarten eingesetzt werden
    • Automatisierte Steuerungssysteme, die den Sonnenschutz effizient regeln

    Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Förderung sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und die Immobilie vom Eigentümer selbst bewohnt ist. Des Weiteren muss der Sonnenschutz auch hier die Anforderungen der DIN 4108-2 zum sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Im Gegensatz zur BEG wird bei der steuerlichen Förderung kein Energieberater benötigt, jedoch muss der Einbau zwingend durch ein Fachunternehmen erfolgen.

  1. BEG-Förderung:
    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ideal, wenn Sie eine direkte finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse suchen. Die BEG bietet 15 % Zuschuss auf die Investitionssumme, maximal jedoch 60.000 € jährlich pro Wohneinheit sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, sonst 30.000 € pro Wohneinheit. Sie eignet sich für Hausbesitzer, Vermieter und Unternehmen, die ihre Immobilie energetisch optimieren möchten. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist. Außerdem muss ein zertifizierter Energieberater eingebunden werden, der die Maßnahme begleitet und den erforderlichen Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz erbringt. 


  2. Steuerliche Förderung nach §35c EStG:
    Wenn Sie lieber steuerliche Vorteile nutzen möchten, ist die Steuerermäßigung nach §35c EStG eine attraktive Option. Hier können Sie 20 % der Kosten für förderfähige Sonnenschutzmaßnahmen über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen – bis zu 40.000 € pro Objekt. Diese Förderung ist besonders interessant für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, deren Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist. Ein großer Vorteil: Es ist kein Energieberater erforderlich, und Sie müssen keinen Antrag vorab stellen – die Kosten werden einfach im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht.

BEG-Förderung (Zuschuss oder Kredit) über BAFA oder KfW:

  1. Förderfähigkeit prüfen - Der geplante Sonnenschutz muss den Anforderungen der BEG entsprechen.
  2. Energieberater einbinden - Ein zertifizierter Experte stellt die erforderlichen Nachweise aus. 
  3. Antrag stellen - Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online beim BAFA oder der KfW eingereicht werden. 
  4. Maßnahme umsetzen - Nach der Förderzusage kann der Sonnenschutz installiert werden.
  5. Nachweise einreichen & Förderung erhalten - Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie alle erforderlichen Rechnungen und Nachweise ein, um den Zuschuss oder Kredit zu erhalten. 


Steuerliche Förderung über die Einkommensteuererklärung:

  1. Maßnahme durchführen - Es ist kein Antrag vorab erforderlich. 
  2. Rechnungen sammeln - Die Handwerkerrechnung muss klar den förderfähigen Sonnenschutz ausweisen.
  3. Steuererklärung einreichen - Die Kosten werden in der Einkommensteuererklärung unter "Energetische Sanierungsmaßnahmen" angegeben.
  4. Steuervorteil nutzen - Die Steuerersparnis wird über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen. 

Fazit

Sonnenschutz ist eine clevere Investition, die nicht nur den Wohnkomfort erhöht, sondern auch hilft, Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen. Dank staatlicher Förderungen können Sie dabei kräftig sparen - sei es durch direkte Zuschüsse oder Steuererleichterungen. Als Fachpartner stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite. Ob Fördermöglichkeiten, individuelle Lösungen oder fachgerechte Montage - wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei jedem Schritt. 

 

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