Bis zu 20 % Förderung erhalten

Zuschüsse für Ihre neue Haustür sichern

Ein Haustürtausch steigert nicht nur die Sicherheit, sondern verbessert auch die Energieeffizienz Ihres Zuhauses. Genau deshalb wird der Austausch staatlich gefördert – eine Investition, die sich ökologisch und finanziell auszahlt. Nutzen Sie die Chance auf attraktive Zuschüsse und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

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Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Damit Ihre neue Haustür förderfähig ist, muss sie bestimmte energetische und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 1,3 W/(m²K). Wenn Sie eine einbruchhemmende Haustür planen, ist zudem die Widerstandsklasse RC2 oder höher erforderlich, um einen Zuschuss zu erhalten. Wichtig: Der U-Wert der neuen Haustür darf nicht besser sein als der der angrenzenden Außenwand – nur so ist eine Förderung möglich.

Wissenswertes rund um die Förderung für Ihre neue Haustür

Die staatlichen Fördermittel für die Sanierung von Wohngebäuden bzw. Wohnraum richten sich an Privatpersonen, die Baumaßnahmen zu erhöhter Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Sicherheit durchführen möchten. Hilfsgelder werden in Form von Investitionszuschüssen und Förderkrediten vergeben, einmal vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

BAFA-Zuschuss von 15 % förderfähiger Kosten mit 5 % zusätzlich, wenn ein iSFP vorliegt. Kombiniert werden kann der BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit. Personen, die ihr Eigenheim selbst bewohnen und ein jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 verzeichnen, haben in Verbindung mit der Zuschusszusage des BAFA Anspruch auf eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2,5 %. Die maximale Frist für die Inanspruchnahme beträgt 36 Monate.

Zu beachten gilt, dass eine neue Haustür einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/(m²K) haben darf. Bei einbruchhemmenden Haustüren ist zusätzlich die Widerstandsklasse RC2 oder besser eine Voraussetzung für den Zuschuss. Darüber hinaus sollte der U-Wert der Außenwand niedriger sein, als der der neuen Haustüre.

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